Die Generalitat de Catalunya hat bereits einen neuen Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Projekt Bo Lloguer Jove (Bono Alquiler Jove) veröffentlicht, der mit staatlichen Mitteln finanziert wird. Die Anträge, die von der katalanischen Wohnungsbehörde verwaltet werden, können zwischen dem 19. und 23. Mai 2025 eingereicht werden.
Der Bono Alquiler Joven hat einen monatlichen Betrag von 250 Euro und wird für einen Zeitraum von zwei Jahren, bis zum 31. Dezember 2026, gewährt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in das Register bearbeitet, bis das ursprüngliche Budget, das sich im Jahr 2025 auf 37.783.500 Euro beläuft, ausgeschöpft ist.
Voraussetzungen für die Beantragung des Bono Alquiler Joven in Katalonien
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen eine Reihe von wirtschaftlichen, persönlichen und wohnungsbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alter: Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sein (einschließlich).
- Wohnsitz: Sie müssen Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Katalonien haben und die gemietete oder gepachtete Immobilie muss während des gesamten Zeitraums, in dem Sie die Beihilfe erhalten, Ihr gewöhnlicher und ständiger Wohnsitz sein.
- Einkommen: Das Einkommen der Wohneinheit darf nicht mehr als 25.200 Euro pro Jahr betragen, entsprechend den Haushaltsjahren 2023, 2024 oder 2025.
- Mietvertrag: Sie müssen den Mietvertrag besitzen oder in der Lage sein, ihn innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung zu unterzeichnen. Bei der Vermietung von Räumen ist die Einhaltung des Gesetzes über die städtischen Mietverhältnisse nicht zwingend vorgeschrieben, aber es muss ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet werden.
- Mietobergrenze: Die monatliche Miete oder Zuweisung darf nicht höher sein als die in der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen festgelegten Grenzen.
- Vereinbarkeit mit der Familie: Kein Mitglied der Wohngemeinschaft darf Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Wohnung sein oder mit dem Vermieter oder Zedenten der Immobilie verheiratet, in einer analogen Partnerschaft oder verwandtschaftlich bis zum zweiten Grad verbunden sein.
- Sie müssen mit der Zahlung der Miete auf dem Laufenden sein und diese durch nachprüfbare Mittel (Überweisung, Bizum, Quittung…) begleichen.
- Sie haben keine Schulden bei der AEAT, der Sozialversicherung oder dem Finanzamt von Katalonien.
Die Anträge können telematisch über das Verfahrensportal der Generalitat eingereicht werden. Die rechtlichen Grundlagen des Aufrufs zur Einreichung von Anträgen können hier eingesehen werden.
Anträge können auch bei der Xarxa de Mediació per al Lloguer Social, bei den lokalen Wohnungsämtern, die im Rahmen einer Vereinbarung mit der katalanischen Wohnungsagentur zusammenarbeiten, bei der Agentur selbst und bei ihren regionalen Büros eingereicht werden.
Wie hoch ist die Miete, die Sie für diese Zuschüsse zahlen müssen?
Die Miete darf je nach Gebiet die folgenden monatlichen Beträge nicht überschreiten:
Zone | Wohnung | Zimmer |
---|---|---|
Stadtgebiet von Barcelona | 900 € | 450 € |
Rest der Provinz Barcelona | 650 € | 350 € |
Provinz Girona | 750 € | 400 € |
Provinz Tarragona | 700 € | 350 € |
Provinz Lleida | 600 € | 300 € |
Terres de l’Ebre | 600 € | 300 € |
Diesen Zahlen steht eine harte Realität gegenüber, zumindest in Barcelona: Während der Höchstpreis für die Gewährung von Miethilfe 900 € beträgt, liegt der durchschnittliche Mietpreis in Barcelona bei 1200 €.
Bis 2025 wird es in Katalonien mehr Mietzuschüsse geben.
Zusätzlich zu diesem staatlichen Aufruf zur Einreichung von Anträgen plant die Generalitat , in naher Zukunft eine neue Linie von Mietzuschüssen zu eröffnen, die aus regionalen Mitteln finanziert wird und das Bo Lloguer Jove ergänzen soll, wie in einer Pressemitteilung bestätigt wurde.
Alle Jugendlichen, die keine staatliche Beihilfe beantragt haben oder denen diese verweigert wurde, können sich in Zukunft um eine solche Beihilfe bewerben. Diese Beihilfe wird auf Wettbewerbsbasis gewährt, so dass die Anträge nach gewichteten Kriterien wie dem Einkommen und den wirtschaftlichen Anstrengungen zur Zahlung der Miete priorisiert werden können.
Im Gegensatz zum staatlichen Zuschuss ist die Höhe dieser Regionalbeihilfe nicht festgelegt: Sie liegt zwischen 20 und 250 Euro pro Monat, je nach der wirtschaftlichen Situation der Wohngemeinschaft.