Wer in letzter Zeit mit dem Flugzeug gereist ist, kennt diese stille Anspannung vor dem Einsteigen nur zu gut: am Schalter die Daumen drücken, die Jacke straffziehen, um eine zusätzliche Beule zu verstecken, und beten, dass niemand diesen Rucksack misst, der unterwegs anscheinend an Volumen zugenommen hat. Diese alte Flughafen-Tradition wird bald der Vergangenheit angehören – dank einer endgültigen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament, die die Spielregeln am Himmel über dem Kontinent grundlegend verändern wird.
Die neue Regelung, die offiziell im Jahr 2027 in Kraft treten wird, wird den zusätzlichen Gebühren für Handgepäck auf allen Flügen innerhalb Europas ein Ende setzen. Nach mehr als einem Jahrzehnt intensiver Verhandlungen haben die EU-Institutionen diese Maßnahme ausgearbeitet, damit die Reisekosten für die Passagiere schon vor dem Ticketkauf viel transparenter und besser vorhersehbar sind.
Schluss mit den obligatorischen Extras im Handgepäck
Mit der neuen Verordnung in der Hand hat jeder Reisende das Recht, ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu sieben Kilogramm sowie ein kleines Gepäckstück, das unter den Vordersitz passt, mit an Bord zu nehmen, ohne einen Aufpreis zahlen zu müssen.
Da die Kosten für das Gepäck automatisch in den Grundpreis des Flugtickets einfließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Billigfluggesellschaften ihre Grundtarife erhöhen werden. Auf diese Weise wollen die Fluggesellschaften die Einnahmeausfälle ausgleichen, die ihnen durch den Wegfall der derzeitigen Gebühren für Handgepäck entstehen.
Klarere Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen
Die Vereinbarung beschränkt sich nicht nur darauf, was wir in die Gepäckfächer über den Sitzen verstauen, sondern ist Teil einer umfassenderen Initiative, die Rechte der Fluggäste zu stärken und die Abwicklung von Beschwerden fairer und transparenter zu gestalten.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Regeln für Entschädigungen sehr konkret: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung von 300 Euro bei verspäteten Flügen mit einer Entfernung von mehr als 3.500 Kilometern. Wenn die Verspätung mehr als vier Stunden beträgt oder die Reise endgültig gestrichen wird, beläuft sich die Entschädigung auf 600 Euro.