
Die Einkommenssteuerkampagne Renta 2024 wird am 2. April 2025 gestartet, aber wir geben Ihnen schon einmal einen kleinen Vorgeschmack auf die damit verbundene Arbeit. Für dieses Jahr sind laut dem von der Steuerbehörde veröffentlichten Handbuch 5 der auffälligsten Abzüge, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um weniger Steuern zu zahlen.
Für Spenden an Organisationen, die den Gebrauch der katalanischen oder okzitanischen Sprache fördern
Bis zu 15 % des gespendeten Betrags an Organisationen wie das Institut für Katalanische Studien, das Institut für Aranesische Studien und die Aranische Akademie für Okzitanische Sprache. Auch private gemeinnützige Organisationen, Gewerkschaften, Unternehmensverbände, Berufsverbände oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die katalanische oder okzitanische Sprache fördern.
Aufgrund der Verpflichtung zur Abgabe einer persönlichen Einkommensteuererklärung bei mehreren Steuerpflichtigen
Wenn Sie in Katalonien arbeiten und mehr als einen Zahler hatten, können Sie einen Einkommenssteuerabzug in Anspruch nehmen , wenn Ihr Arbeitseinkommen zwischen 15.876 und 22.000 Euro pro Jahr liegt und das, was Sie von dem zweiten und den folgenden Zahlern erhalten, mehr als 1.500 Euro beträgt.
Wenn Sie mehr als 22.000 Euro verdienen, können Sie diesen Abzug nicht geltend machen. Der abzugsfähige Betrag wird berechnet, indem die staatliche Steuerschuld (Feld 0545) von der regionalen Steuerschuld (Feld 0546) abgezogen wird, vorausgesetzt, das Ergebnis ist positiv.
Für die Renovierung des Hauptwohnsitzes
Steuerzahler in Katalonien, die noch den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz gemäß der Übergangsregelung des Einkommenssteuergesetzes in Anspruch nehmen können, können von verschiedenen Prozentsätzen in der regionalen Tranche profitieren: 7,5 % im Allgemeinen und 15 %, wenn die Arbeiten darauf abzielen, die Wohnung für Menschen mit Behinderungen anzupassen.
Darüber hinaus können diejenigen, die ihr Haus vor dem 30. Juli 2011 erworben haben oder vor diesem Datum Zahlungen für dessen Bau geleistet haben, einen erhöhten Prozentsatz von 9 % in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:
- Sie sind 32 Jahre alt oder jünger, waren mindestens 183 Tage im Jahr arbeitslos, haben eine Behinderung von 65 % oder mehr oder sind Teil einer Familieneinheit mit mindestens einem Kind.
Um diesen Prozentsatz anwenden zu können, darf die gesamte Steuerbemessungsgrundlage abzüglich des persönlichen und familiären Mindestbetrags 30.000 Euro nicht überschreiten; bei gemeinsamer Besteuerung wird diese Grenze für jeden Steuerpflichtigen, der Anspruch auf den Abzug hat, einzeln berechnet.
Für die Vermietung des Hauptwohnsitzes
Bis zu 10 % der Miete. Wer 32 Jahre alt oder jünger ist, mindestens 183 Tage im Jahr arbeitslos war, zu 65 % oder mehr behindert ist oder im Alter von 65 Jahren oder mehr verwitwet ist, kann bis zu 300 Euro pro Jahr absetzen.
Bei kinderreichen oder alleinerziehenden Familien liegt die Obergrenze bei 600 Euro pro Jahr.
Um den Abzug in Anspruch nehmen zu können, darf die gesamte Steuerbemessungsgrundlage abzüglich des persönlichen und familiären Mindestbetrags 20.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 30.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigen, und die gezahlte Miete muss mehr als 10 % des Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen betragen.
Wenn mehrere Personen Anspruch auf den Abzug für dieselbe Wohnung haben, wird der Gesamtbetrag, der abgezogen werden kann, unter ihnen aufgeteilt, wobei 600 Euro nicht überschritten werden dürfen.
Für die Geburt oder Adoption eines Sohnes oder einer Tochter.
Sie können einen Abzug für die Geburt oder Adoption eines Kindes während des Steuerzeitraums beantragen. Der Abzug beträgt 150 Euro in der individuellen Steuererklärung jedes Elternteils, 300 Euro, wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, und 300 Euro im Fall von Alleinerziehenden.