Das Finanzministerium hat auf die jüngsten Spekulationen in den sozialen Netzwerken reagiert , um den tatsächlichen Anwendungsbereich der neuen Steuervorschriften für digitale Zahlungen zu klären.
In einer offiziellen Mitteilung, die diese Woche veröffentlicht wurde, hat die Steuerbehörde dementiert, dass ab Februar 2026, dem Datum des Inkrafttretens der im vergangenen April beschlossenen operativen Maßnahme, eine massive Prüfung bei Privatpersonen durchgeführt wird.
Die Behörde hat versucht, die Kontroverse beizulegen , indem sie bestätigte, dass die neue Verpflichtung zur Bereitstellung von Bankinformationen ausschließlich für die Rechnungsstellung von Geschäftsleuten und Freiberuflern gilt, wobei alltägliche Bewegungen zwischen persönlichen Konten ausgenommen sind.
Privatpersonen bleiben aus dem Rampenlicht

Angesichts der Ungewissheit, ob die Nutzer kleine Zahlungen oder Geschenke rechtfertigen müssen, hat das Finanzministerium die Grenzen der Vorschrift präzisiert, um Zweifel auszuräumen: Geldüberweisungen zwischen Freunden, Verwandten oder Bekannten unterliegen nicht der neuen Meldepflicht.
Daher werden die Finanzinstitute den Steuerbehörden keine Informationen über diese inländischen Transaktionen vorlegen.
Ziel der Regierung ist es nicht, persönliche Finanzen oder Kleinstzahlungen zwischen Privatpersonen zu kontrollieren, sondern die Rückverfolgbarkeit von Einkünften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Verordnung dient der Bekämpfung von Steuerbetrug im gewerblichen Bereich. Ab 2026 wird sich die Kontrolle auf diejenigen Nutzer konzentrieren, die Bizum als gewerbliches Inkassoinstrument nutzen.
Dies betrifft vor allem Freiberufler wie Klempner, Elektriker oder Anwälte, die über diese Plattform Honorare erhalten, sowie Geschäfte und Unternehmen, die Bizum als alternatives Zahlungsmittel zu Kreditkarten oder Bargeld anbieten.
In diesen Fällen sind die Banken gesetzlich verpflichtet, die Steuerbehörde über die erhaltenen Einnahmen zu informieren, um sicherzustellen, dass diese mit den Angaben in den offiziellen Rechnungen übereinstimmen.
Welche Daten werden die Banken übermitteln? Eine weitere wichtige Klarstellung in der Pressemitteilung betrifft die Kontrollmethodik. Das Finanzministerium hat klargestellt, dass es kein wahlloses Dumping jeder einzelnen Bewegung in Echtzeit geben wird.
Das System wird auf kumulierten Monatsberichten beruhen. Die Finanzinstitute werden den Gesamtumsatz jedes Unternehmens oder Freiberuflers, der sich dem System anschließt, melden. Zu den bereitgestellten Informationen gehören insbesondere:
- Identifizierung: Vollständige Angaben zum Händler oder Gewerbetreibenden.
- Infrastruktur: Anzahl der registrierten Händler und Verkaufsterminals.
- Verknüpfung: Bankkonten, die mit dem Inkasso verbunden sind.
- Umsatz: Der Gesamtbetrag, der im Laufe des Monats über Bizum in Rechnung gestellt wurde.