Für Fahrzeuge mit der Umweltplakette B (gelb) gilt in der Umweltzone von Barcelona (ZBE) ein Verfallsdatum. Gemäß der regionalen Strategie, die im Luftqualitätsplan „Horizont 2027“ der katalanischen Regierung festgelegt ist, gelten für diese Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026 einmalige Zufahrtsbeschränkungen und ab Januar 2028 ein dauerhaftes Verbot.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Kennzeichnung B ausschließlich während der von den zuständigen Behörden angeordneten Episoden hoher Umweltverschmutzung, und zwar in der Regel von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr.
Ab Januar 2028 wird die Beschränkung nicht mehr von der aktuellen Luftqualität abhängen und zu einem dauerhaften Verbot werden.
Die Kameras in der FEZ werden die Zufahrt überwachen und bei Überschreitung der festgelegten Schadstoffgrenzwerte automatisch Sanktionen verhängen.
Welche Fahrzeuge werden von dieser Regelung betroffen sein?

Die Verordnung hat direkte Auswirkungen auf ältere Fahrzeuge. Das Label B gilt für Benzinfahrzeuge, die zwischen 2001 und 2006 zugelassen wurden, und für Dieselfahrzeuge, die zwischen 2006 und 2014 zugelassen wurden.
Die Beschränkung beschränkt sich nicht nur auf Privatfahrzeuge: Sie betrifft auch Transportfahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen, was sich unmittelbar auf Kleintransporter von Selbstständigen und Lieferwagen auswirkt, die zwar funktionstüchtig sind, aber als „zu umweltschädlich“ gelten.
Die Beschränkungen gelten für die 95 Quadratkilometer der ZBE, die einen großen Teil Barcelonas sowie L’Hospitalet de Llobregat, Sant Adrià de Besòs, Esplugues und Cornellà umfassen. Dies wird sich auf die täglichen Fahrten auswirken, die die Stadt durchqueren oder Gebiete wie Baix Llobregat mit dem Stadtzentrum verbinden.
Die Verordnung sieht Flexibilität in Form von einmaligen (nicht dauerhaften) Genehmigungen für wesentliche Dienste (Notfälle, medizinische Transporte), Personen mit eingeschränkter Mobilität und einige Anwohner vor.