L’Ajuntament de Barcelona hat einen neuen Aufruf für Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen mit bis zu 6.000 Euro Subventionen gestartet.
In diesem Jahr, 2025, wurde der Förderbetrag von bisher 3.000 Euro verdoppelt, und die Verwaltungsverfahren wurden vereinfacht, um den Zugang zu den Mitteln zu erleichtern, da weniger Formulare ausgefüllt werden müssen.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Energieeffizienz in Barcelona?
Dieses vom Wohnbaukonsortium Barcelona geförderte Hilfsprogramm hat ein Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro, das zu gleichen Teilen aus den Mitteln der nächsten Generation der Europäischen Union und aus dem städtischen Haushalt finanziert wird.
Die im Rahmen des Programms geförderten Arbeiten reichen vom Austausch von Fenstern über die Verbesserung der Isolierung von Fassaden oder Dächern von innen bis hin zur Installation von Klimaanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren.
Die Zuschüsse richten sich an Eigentümer, Nießbraucher und Mieter, die ihre Wohnung als gewöhnlichen und ständigen Wohnsitz nutzen.
Der gewährte Betrag darf die Gesamtkosten der Investition nicht übersteigen, und die Arbeiten müssen vor dem 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Die Kosten der Arbeiten müssen mindestens 1.000 Euro betragen, um für den Zuschuss in Frage zu kommen. Die Mittel können zusätzliche Kosten decken, wie z. B. Honorare für Fachleute, die Ausarbeitung von Projekten, technische Bescheinigungen und andere Verwaltungskosten, sofern sie hinreichend begründet sind.
Voraussetzungen für diese Zuschüsse
Zu den Voraussetzungen gehört, dass geprüft werden muss, ob für das betreffende Gebäude bereits ein Sanierungsverfahren läuft, da in diesem Fall die entsprechende Ausschreibung zu Rate gezogen werden muss.
Außerdem sind die Zuschüsse für Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser bestimmt, die förderfähigen Maßnahmen müssen nach dem 1. Februar 2020 begonnen worden sein, und Investitionen in Wärmeerzeuger, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, werden nicht finanziert.
Die Zuschüsse im Rahmen dieser Aufforderung sind nicht mit anderen kommunalen Sanierungsprogrammen vereinbar, wie z. B. den Programmen für bestimmte Stadtviertel (Besòs und Maresme, el Congrés und els Indians, la Pau, Trinitat Vella und Canyelles) oder den Programmen für Wohngebäude im ERRP-Gebiet Pla de Barris.
Wenn jedoch die Eigentümergemeinschaft nach Beantragung dieser Beihilfe ein Sanierungsprogramm auf Gebäudeebene in Anspruch nimmt, gilt die Unvereinbarkeit nicht.
Auf der Website von Habitatge Barcelona stehen Informationsblätter zur Verfügung, um sich über die Voraussetzungen und die Schritte zur Beantragung der Beihilfe zu informieren.