
Die Frist für die Beantragung der neuen Mietzuschüsse, die von der Generalitat de Catalunya eingeführt wurden, läuft ab. Von diesem Montag, dem 30. Juni, bis zum 11. Juli um 14.00 Uhr können junge Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, ihren Antrag über die offizielle Website von Tràmits de la Generalitat einreichen.
Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 20 und 250 Euro pro Monat, je nach Einkommen des Antragstellers.
Diese Beihilfe ist für diejenigen gedacht, die keinen Zugang zum staatlichen „Bono Alquiler Joven 2025“ hatten, und basiert auf einem Wettbewerbsmodell: Die Anträge mit der höchsten sozialen und wirtschaftlichen Punktzahl werden vorrangig behandelt, nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Wer kann in Katalonien Mietzuschüsse beantragen?
Sie richten sich an junge Menschen, die am 31. Januar 2025 nicht älter als 35 Jahre sind, ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Katalonien haben und einen Mietvertrag oder eine Nutzungsüberlassung (einer Wohnung oder eines Zimmers) besitzen, sofern dieser Vertrag ihrem gewöhnlichen Wohnsitz entspricht. Weitere Voraussetzungen sind:
Sie müssen in der Wohnung oder dem Zimmer gemeldet sein.
- Sie dürfen die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten (bis zu 25.202,35 € pro Jahr bei einer alleinstehenden Person).
- Sie dürfen nicht mehr als die je nach geografischem Gebiet festgelegte Höchstmiete zahlen (bis zu 950 € in Barcelona für eine komplette Wohnung oder 450 € pro Zimmer).
- Sie dürfen nicht in einer familiären oder geschäftlichen Beziehung zum Vermieter stehen.
- Sie dürfen nicht Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Wohnung sein (mit einigen Ausnahmen).
- Sie dürfen keine anderen unvereinbaren Subventionen für dasselbe Konzept erhalten.
- Diejenigen, die ein Zimmer mieten, können den Zuschuss einzeln beantragen, ohne dass das Einkommen der anderen Haushaltsmitglieder berücksichtigt wird.
Wie viel Geld kann ich erhalten?
Der Betrag richtet sich nach dem „wirtschaftlichen Aufwand“ für die Zahlung der Miete im Verhältnis zum gewichteten Jahreseinkommen:
Mietaufwand (% Einkommen) | Bezuschusst | Monatlicher Zuschuss | Maximale jährliche Subvention |
---|---|---|---|
≤ 30 % | 20 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
30-40 % | 30 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
≥ 40 % | 40 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
Der Mindestzuschuss beträgt 20 € pro Monat, und der Gesamtbetrag pro Wohnung darf 75 % der Monatsmiete nicht übersteigen, auch wenn es mehrere Begünstigte gibt.
Sie sind mit Einkommen wie der Renta Garantizada de Ciudadanía oder dem Ingreso Mínimo Vital vereinbar, nicht aber mit anderen spezifischen Mietzuschüssen wie dem staatlichen Bono Joven oder Leistungen des Consorci de l’Habitatge, sofern diese 2025 noch in Kraft sind.
Wie man sich bewirbt
Anträge können online über das Online-Portal der Generalitat (tramits.gencat.cat) oder persönlich in den örtlichen Wohnungsämtern oder in den Büros der katalanischen Wohnungsagentur (Agència de l’Habitatge de Catalunya) eingereicht werden.
In der im Diari Oficial de la Generalitat de Catalunya veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Anträgen wird darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse auf der Grundlage von Punkten und nicht in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, die Anforderungen zu erfüllen und die Bedürftigkeit zu begründen, und nicht darauf, der erste Antragsteller zu sein.