Jetzt ist es offiziell: Die Generalitat de Catalunya eröffnet am 30. Juni die Frist für die Beantragung der neuen regionalen Mietzuschüsse. Mit dieser Beihilfe werden diejenigen Mieter unterstützt, die bisher keinen Zugang zum Bono Alquiler Joven 2025 hatten.
Mit diesem neuen Gutschein werden zwischen 20 und 250 Euro pro Monat an Miete finanziert, je nachdem, wie sehr sich der Antragsteller anstrengt, und sofern er die Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. die Miete, die in keinem Fall 25.202,35 Euro übersteigen darf .
Die Initiative, die heute im Diari Oficial de la Generalitat de Catalunya (DOGC ) veröffentlicht wurde, richtet sich an junge Menschen unter 35 Jahren. Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 30. Juni um 9.00 Uhr und endet am 11. Juli um 14.00 Uhr über das offizielle Verfahrensportal: https://tramits.gencat.cat.
Voraussetzungen für die Beantragung des Mietzuschusses in Katalonien 2025
Die Antragsteller müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen am 31. Januar 2025 35 Jahre alt oder jünger sein.
- Sie müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Katalonien haben.
- Sie müssen Inhaber eines Mietvertrags oder einer Nutzungsüberlassung (einer Wohnung oder eines Zimmers) sein, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz darstellt.
- Sie müssen in der Immobilie, die Gegenstand der Subvention ist, als Einwohner gemeldet sein.
- Sie dürfen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten (siehe Tabelle unten).
- Sie dürfen keine Miete zahlen, die über dem je nach geografischem Gebiet zulässigen Höchstbetrag liegt.
- Die Mietzahlungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf dem neuesten Stand sein.
- Sie müssen die Mietzahlungen mit nachweisbaren Bankmitteln leisten.
- Sie dürfen keine familiären oder geschäftlichen Beziehungen zum Vermieter haben.
- Sie dürfen nicht Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Wohnung in Spanien sein (mit Ausnahmen).
- Sie dürfen keine anderen unvereinbaren Beihilfen für denselben Zweck und Zeitraum erhalten.
Im Falle von Antragstellern, die ein Zimmer mieten, wird die Lebensgemeinschaft nur durch den Antragsteller selbst definiert. Das heißt, das Einkommen der anderen Mieter, mit denen sie die Wohnung teilen, wird nicht berücksichtigt, was den Zugang zu Beihilfen für junge Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, erleichtert.
Wie viel muss ich verdienen, um in Katalonien Anspruch auf Mietzuschüsse zu haben?
Der Höchstbetrag des Jahreseinkommens für den Zugang zu dieser Beihilfe beträgt 25.202,35 €. Dieser Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des katalanischen Einkommensindikators (IRSC) für das Haushaltsjahr 2023, der berücksichtigt wird und 8.605,15 € pro Jahr beträgt, mit dem 2,928479-fachen, dem Koeffizienten, der für die Ausschreibung gilt.
Ausnahmsweise wird das Einkommen des Haushaltsjahres 2024 angerechnet, wenn der Antragsteller angibt, ab dem Jahr 2024 berufstätig zu sein.
Darüber hinaus wird das Höchsteinkommen je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder wie folgt gekürzt:
- 1 Mitglied (Koeffizient 1): 25.202,35 Euro.
- 2 Mitglieder (Koeffizient 0,93): 23.438,19 Euro
- 3 Mitglieder (Koeffizient 0,83): 20.917,95 Euro
- 4 Mitglieder (Koeffizient 0,77): 19.395,81 Euro
- 5 oder mehr Mitglieder (Koeffizient 0,70): 17.641,64 Euro
Höhe der Beihilfe: je nach wirtschaftlichem Aufwand
Die Beihilfe ist kein fester Betrag, sondern wird nach dem Aufwand berechnet, der zur Zahlung der Miete im Verhältnis zum gewichteten Einkommen des Antragstellers erforderlich ist:
Aufwand für die Miete (% des Einkommens) | % subventioniert | Maximaler monatlicher Zuschuss | Maximaler jährlicher Zuschuss |
---|---|---|---|
≤ 30 % | 20 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
30-40 % | 30 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
≥ 40 % | 40 % | 250 €/Monat | 3.000 €/Jahr |
Der Mindestzuschuss beträgt 20 € pro Monat (240 € pro Jahr). Bei mehreren Begünstigten in einer Wohnung darf der Gesamtbetrag der Beihilfe 75 % der Monatsmiete nicht überschreiten.
Darüber hinaus sind diese Zuschüsse nicht mit anderen öffentlichen oder privaten Zuschüssen für dieselbe Miete und denselben Zeitraum sowie mit Zuschüssen des Consorci de l’Habitatge de Barcelona vereinbar , es sei denn, sie endeten im Jahr 2025 und sind nicht verlängerbar.
Sie sind mit allgemeinen Sozialleistungen wie dem Mindesteinkommen oder dem garantierten Bürgergeld vereinbar, sofern sie nicht speziell für die Zahlung der Miete bestimmt sind.
Miethöchstbeträge nach Gebiet
Der Höchstbetrag der Miete oder des monatlichen Transferpreises für eine Wohnung oder ein Zimmer darf die folgenden Grenzen nicht überschreiten:
- Im Falle von Wohnraum:
- Stadtgebiet von Barcelona (Baix Llobregat, Barcelonès, Garraf, Maresme, Vallès Occidental und Vallès Oriental): 950 Euro.
- Übriges Gebiet von Barcelona: 650 Euro.
- Abgrenzung von Girona: 750 Euro.
- Abgrenzung von Lleida: 600 Euro.
- Abgrenzung von Tarragona: 700 Euro.
- Terres de l’Ebre: 600 Euro.
- Für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit einem Mitglied mit einer gesetzlich anerkannten Behinderung und einer günstigen Mobilitätsskala:
- 900 Euro in ganz Katalonien,
- Außer im Großraum Barcelona, wo die Grenze bei 1.100 Euro liegt.
- b) Im Falle von Wohnzwecken:
- Stadtgebiet von Barcelona (Baix Llobregat, Barcelonès, Garraf, Maresme, Vallès Occidental und Vallès Oriental): 450 Euro.
- Übriges Gebiet von Barcelona: 350 Euro.
- Abgrenzung von Girona: 400 Euro.
- Bezirk von Tarragona: 350 Euro.
- Abgrenzung von Lleida: 300 Euro.
- Terres de l’Ebre: 300 Euro.
Die Mietzuschüsse richten sich nach der Punktzahl und nicht nach dem Datum des Antrags.
Der katalanische Aufruf zur Einreichung von Anträgen bringt eine weitere Änderung mit sich: Die Zuschüsse werden auf Wettbewerbsbasis gewährt, die Anträge werden nach sozialen Kriterien und Kriterien der Bedürftigkeit priorisiert, und das Datum der Antragstellung wird nicht berücksichtigt, sondern die Punktzahl des Antragstellers.
Beim Bono Alquiler Joven war es üblich, dass einige Antragsteller keinen Zugang zu den Beihilfen hatten, weil die verfügbaren Mittel erschöpft waren und die Beihilfen nach dem Windhundverfahren vergeben wurden.
Die Bewertungsskalen sind in den rechtlichen Grundlagen der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen zu finden.
Der Antrag muss online auf der offiziellen Website von Tràmits de la Generalitat de Catalunya oder persönlich bei den örtlichen Wohnungsämtern oder Zweigstellen der Agència de l’Habitatge de Catalunya eingereicht werden.