Die Stadtverwaltung von Barcelona hat am Montag die Verhängung von Bußgeldern gegen Motorräder eingeleitet, die gegen die Parkvorschriften auf den Gehwegen verstoßen. Die Polizeimaßnahmen konzentrieren sich in dieser ersten Phase auf die Stadtteile Sants, Hostafrancs und La Bordeta, nachdem die Proteste der Anwohner gegen die Belegung des Fußgängerbereichs zugenommen haben.
Die Maßnahme folgt auf eine Aufklärungskampagne, die am 13. April gestartet wurde. Sieben Tage lang verteilten Polizisten und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Informationsmaterial, um über die Änderungen der Verkehrsverordnung zu informieren, die seit Februar 2025 gilt. Die intensive Überwachung wird in diesem Gebiet bis zum 26. April fortgesetzt.
Bis zu 500 Euro Strafe für falsch geparkte Motorräder
Das Bußgeldsystem sieht Beträge zwischen 50 und 500 Euro vor, je nach Gefährlichkeit und Standort des Fahrzeugs. Das Parken auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als drei Metern oder das Blockieren von Müllcontainern wird mit einer Gebühr von 50 Euro geahndet.
Die Bußgelder betragen 100 Euro, wenn das Fahrzeug Zebrastreifen oder Radwegeblockiert oder an Stadtmobiliar wie Ampeln, Bänken oder Bäumen festgemacht ist. Die Nutzung von Radwegen zum Be- und Entladen durch Lieferanten wird mit Strafen von 200 Euro geahndet.
Der Höchstbetrag von 500 Euro gilt für Verstöße, die vor den Eingängen von Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen begangen werden .
Vorrangige Überwachungspunkte
Die Stadtpolizei wird ihre Kontrolltätigkeit vorrangig an Knotenpunkten wie der Calle de Olzinelles, der Plaza de Huesca und in der Umgebung des Marktes von Sants durchführen. Auch in den Straßen Consell de Cent, Rector Triadó und Melcior de Palau wird es eine verstärkte Polizeipräsenz geben. Nach Abschluss dieser Aktion wird die Stadtverwaltung die Kontrollen auf andere Stadtteile wie Marina oder Poble-sec ausweiten.
Die Stadtverwaltung hat mehr als 2.500 neue Parkplätze speziell für Motorräder auf der Fahrbahn eingerichtet. Die Stadtverwaltung hat bekräftigt, dass das Ziel dieser Regelung die Förderung des Zusammenlebens und der Sicherheit der Fußgänger ist, insbesondere in den verkehrsreichsten Bereichen.