Barcelona verabschiedet sich allmählich von den Motorrädern auf den Bürgersteigen. In einer der Städte mit der höchsten Anzahl von Motorrädern pro Einwohner in Europa ist es ein alltäglicher Anblick, diese Fahrzeuge auf den Bürgersteigen zu sehen, was bald nicht mehr der Fall sein wird.
Seit dem 1. Februar ermöglicht die neue Verkehrsverordnung die Kennzeichnung von 71 Parkplätzen, die für Motorräder verboten sind. Die Stadtverwaltung markiert nun 325 weitere (70 davon in der Nähe von Schulen und Krankenhäusern), die zu den bereits vorhandenen 4.047 hinzukommen werden.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, wird es in Barcelona insgesamt 4.372 Straßenabschnitte geben, auf denen Motorräder nicht parken dürfen.
Wo können Motorräder parken?
Um den Mangel an Parkplätzen für Motorräder zu beheben, will die Stadtverwaltung die Zahl der Parkplätze auf der Straße erhöhen. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden in dieser Legislaturperiode bereits 2 500 neue Parkplätze geschaffen, und bis zum Jahr 2030 sollen zusätzlich zu den bestehenden 90 000 Parkplätzen weitere 40 000 geschaffen werden.
Darüber hinaus sollen in den kommenden Monaten 296 Schulen und 29 Krankenhäuser ausgeschildert werden, um das Parken in ihrer Umgebung zu regeln.
Was besagt die Verkehrsverordnung über das Parken von Motorrädern?
Mit der Änderung der Verordnung über den Fussgänger- und Fahrzeugverkehr (OCVV), die am 1. Februar in Kraft getreten ist, wurden die Zufahrten zu Schulen und Spitälern als Parkverbotszonen aufgenommen. Nach den Vorschriften sollten Motorräder vorzugsweise auf der Straße auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Wenn dies nicht verboten ist, können sie auf Gehwegen mit einer Breite von mehr als 3 Metern abgestellt werden, wenn es keine Be- und Entladestellen, Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Fahrradabstellplätze gibt.
Wenn das Parken erlaubt ist, muss es einen halben Meter von der Bordsteinkante entfernt und parallel zu ihr erfolgen, wenn die Bordsteinkante weniger als sechs Meter breit ist, und in einem Halbblock, wenn die Breite mehr als sechs Meter beträgt. In jedem Fall muss für Fußgänger ein freier Raum von mindestens 3 Metern verbleiben.
Die neue Verordnung verbietet auch ausdrücklich das Parken auf Flächen, die an Fahrradabstellplätze angrenzen, an Fußgängerüberwegen, auf Fahrradwegen und wenn es die Benutzung von Containern behindert. Gleichzeitig enthält sie ein Verbot, diese Fahrzeuge an Bäumen, Ampeln, Bänken, Behältern, Abfallbehältern und Transportunterständen sowie an anderen Elementen der Straßenmöblierung festzubinden, wenn der Durchgang von Fußgängern oder die Nutzung und Funktionalität des Elements behindert wird.
Mehr als 700 Bußgelder in zwei Monaten
Seit dem 1. Januar hat der Stadtrat 717 Bußgelder für das unzulässige Abstellen von Motorrädern auf Gehwegen verhängt. Diese Bußgelder liegen zwischen 50 und 100 Euro. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung eine Informationskampagne für Motorradfahrer mit Besuchen in Schulen und Krankenhäusern gestartet, die bis zum 15. März laufen wird, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

