Ab diesem Freitag kann man eine neue Beihilfe in Höhe von 400 Euro zur Zahlung der Miete in Barcelona beantragen. Die Stadtverwaltung von Barcelona hat grünes Licht für ein neues Paket wirtschaftlicher Maßnahmen gegeben, das die Mietbelastung für bestimmte Personengruppen verringern soll.
Diese Initiative mit einem Budget von 6 Millionen Euro ist das Ergebnis einer Haushaltsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und der Fraktion Junts per Barcelona. Die Hilfe richtet sich an zwei bestimmte Gruppen: Familien mit alleinerziehenden Elternteilen und Menschen über 55 Jahre, die alleine leben.
Um diese Mittel zu bekommen, müssen die Antragsteller bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste davon ist die finanzielle Belastung: Die Mieter müssen nachweisen, dass sie mehr als 30 % ihres Nettoeinkommens für die reguläre Miete ausgeben.
Außerdem gibt es Obergrenzen sowohl für die Wohnungskosten als auch für das Einkommen der Antragsteller: Die monatlichen Kosten für die Wohnung, die in Barcelona liegen muss, dürfen 1.100 Euro nicht überschreiten.
Das Einkommen darf das Zweifache des Einkommensindexes für Katalonien (IRSC) für Alleinstehende nicht überschreiten, d. h. weniger als 1603,70 Euro brutto monatlich. Dieser Schwellenwert steigt auf das 2,5-fache des IRSC für Wohngemeinschaften und auf das 3,5-fache, wenn Mitglieder mit Behinderung vorhanden sind (der IRSC liegt 2026 bei 801,85 Euro).
Es handelt sich nicht um einen Pauschalbetrag von 400 Euro
Die Beihilfe ist kein Pauschalbetrag, sondern wird so berechnet, dass sie den Teil der Miete abdeckt, der 30 % des Familieneinkommens übersteigt, mit der oben genannten Obergrenze von 400 Euro pro Monat. Nebenkosten wie Gemeinschaftsgebühren, Parkplätze, Lagerräume oder Zahlungsrückstände werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Diese neue Förderlinie soll bestehende Leistungen für andere Bevölkerungsgruppen ergänzen, wie zum Beispiel den Mietzuschuss für junge Leute oder die Zuschüsse für Leute über 65.
Die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt am Tag nach der offiziellen Veröffentlichung der Ausschreibung, also am Freitag, dem 20. Februar.
