Das Parlament von Katalonien hat die Regulierung des Immobilienmarktes verschärft, um die Fluchtwege zur Preiskontrolle durch die so genannte „saisonale Vermietung“ zu schließen. Nach der neuen Verordnung, die am Donnerstag in der katalanischen Kammer verabschiedet wurde, werden vorübergehende Vermietungen nicht mehr als „saisonal“ betrachtet und unterliegen den gleichen Regeln wie reguläre Wohnungen.
Diese Änderung bedeutet, dass diese Verträge unabhängig von ihrer Dauer dem Preisreferenzindex in den als angespannt deklarierten Gebieten unterliegen, und verhindert, dass die Vermieter unter dem Vorwand der Saisonalität höhere als die gesetzlich festgelegten Mieten festsetzen können.
Was gilt in Barcelona von nun an als „saisonale Anmietung“?
Die Verordnung beschränkt die Definition der saisonalen Vermietung ausschließlich auf Verträge zur „Freizeit-, Urlaubs- und touristischen Nutzung“. Damit eine Vermietung in diese Kategorie fällt, ist die Zahlung der entsprechenden Touristensteuer obligatorisch.
Außerdem muss der Eigentümer die Kaution beim Institut Català del Sòl (Incasòl) hinterlegen und Unterlagen vorlegen, aus denen der Urlaubszweck des Vertrags ausdrücklich hervorgeht.
Die Verordnung befasst sich auch mit der geteilten Vermietung von Wohnungen, eine Praxis, die immer häufiger angewandt wird, um Preisobergrenzen zu umgehen. Künftig darf bei der Vermietung von Privatzimmern die Summe der von allen Mietern gezahlten Mieten die für die gesamte Wohnung nach dem Referenzindex festgelegte Gesamtobergrenze nicht überschreiten.
